6 K 417/04 K,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-22, 6 K 417/04 K,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-22, 6 K 417/04 K,F
6 K 417/04 K,FSteuergericht22.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 417/04 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-22
Aktenzeichen: 6 K 417/04 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0622.6K417.04K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23.10.2000 und Abänderung der Bescheide über Körperschaft-steuer, Solidaritätszuschlag und zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 2 Körperschaftsteuergesetz werden
die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag 1997 unter Ansatz einer auf EUR 5.850,71 (DM 11.443) reduzierten verdeckten Gewinnausschüttung - unter Korrektur der Gewerbesteuerrückstellungen - festgesetzt; die Einkommensbeträge und die Tarifbelastung werden entsprechend festgestellt.
Die Berechnung der geänderten Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
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