10 K 6919/00 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-24, 10 K 6919/00 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-24, 10 K 6919/00 F
10 K 6919/00 FSteuergericht24.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 6919/00 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-24
Aktenzeichen: 10 K 6919/00 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0624.10K6919.00F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Bescheid über die geänderte gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1993 vom 11. März 1999 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. November 2000 wird dahin geändert, dass als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der A GmbH & Co. KG ein Verlust von 24.478 DM festgestellt wird. Die laufenden Einkünfte belaufen sich auf ./. 102.454 DM, der Aufgabegewinn beläuft sich auf 77.976 DM. Von dem Aufgabegewinn entfällt ein Anteil von 20.844 DM auf den Kläger. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 66 v. H. und der Kläger zu 34 v. H.
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