Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-25, 8 K 2277/00 E

8 K 2277/00 ESteuergericht25.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 2277/00 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-25

Aktenzeichen: 8 K 2277/00 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0625.8K2277.00E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Dadurch, dass der Sohn der Kläger anlässlich der am 04.11.1994 beschlossenen Kapitalerhöhung der T B GmbH einen Kapitalanteil erworben hat, der seine bisherige Beteiligungsquote übersteigt, ist es zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen des Klägers gekommen.

Die Revision wird zugelassen.

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