4 K 5727/01 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-07-07, 4 K 5727/01 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-07-07, 4 K 5727/01 Erb
4 K 5727/01 ErbSteuergericht07.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 5727/01 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-07
Aktenzeichen: 4 K 5727/01 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0707.4K5727.01ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Schenkungsteuerbescheid des Beklagten vom 23. April 2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. September 2001 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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