16 K 5972/03 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-09-14, 16 K 5972/03 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-09-14, 16 K 5972/03 F
16 K 5972/03 FSteuergericht14.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 5972/03 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-14
Aktenzeichen: 16 K 5972/03 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0914.16K5972.03F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
-
Unter Abänderung des Feststellungsbescheids vom 29.7.2003 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 8.10.2003 wird der vortragsfähige Gewerbeverlust auf den 31.12.2000 auf 10.765.241 DM festgestellt.
-
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
-
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
-
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.