Finanzgericht Düsseldorf, 2004-09-14, 16 K 5972/03 F

16 K 5972/03 FSteuergericht14.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 5972/03 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-14

Aktenzeichen: 16 K 5972/03 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0914.16K5972.03F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

  1. Unter Abänderung des Feststellungsbescheids vom 29.7.2003 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 8.10.2003 wird der vortragsfähige Gewerbeverlust auf den 31.12.2000 auf 10.765.241 DM festgestellt.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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