Finanzgericht Düsseldorf, 2004-10-13, 4 K 7732/99 Z

4 K 7732/99 ZSteuergericht13.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 7732/99 Z — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-13

Aktenzeichen: 4 K 7732/99 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:1013.4K7732.99Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird nach Art. 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Fällt Schmelzmagnesia der im Beschluss näher beschriebenen Art, die aus natürlichem Bergbaumagnesit kaustisch gebrannt und in einem zweiten Bearbeitungsabschnitt durch Schmelzen in einem Lichtbogenofen gewonnen wurde, unter die Unterposition 2519 9010 des Anhangs I der Kombinierten Nomenklatur?

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.