4 K 7732/99 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-10-13, 4 K 7732/99 Z
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-10-13, 4 K 7732/99 Z
4 K 7732/99 ZSteuergericht13.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 7732/99 Z — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-13
Aktenzeichen: 4 K 7732/99 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:1013.4K7732.99Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird nach Art. 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Fällt Schmelzmagnesia der im Beschluss näher beschriebenen Art, die aus natürlichem Bergbaumagnesit kaustisch gebrannt und in einem zweiten Bearbeitungsabschnitt durch Schmelzen in einem Lichtbogenofen gewonnen wurde, unter die Unterposition 2519 9010 des Anhangs I der Kombinierten Nomenklatur?
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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