15 K 3659/03 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-11-11, 15 K 3659/03 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-11-11, 15 K 3659/03 Kg
15 K 3659/03 KgSteuergericht11.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 3659/03 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-11
Aktenzeichen: 15 K 3659/03 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:1111.15K3659.03KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 05.05.2003 wird aufgehoben, soweit er die Monate September und Oktober 2002 betrifft. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 30 v.H. und der Beklagte zu 70 v.H..
Die Revision wird zugelassen.
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