Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-02, 7 K 4746/03 F

7 K 4746/03 FSteuergericht02.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 4746/03 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-02

Aktenzeichen: 7 K 4746/03 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0202.7K4746.03F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2000 vom 19.2.2003 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.7.2003 wird dahin geändert, dass der vortragsfähige Gewerbeverlust auf DM XXX,00 festgestellt wird.

Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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