4 K 5532/03 VTa,Z,EU•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-09, 4 K 5532/03 VTa,Z,EU
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-09, 4 K 5532/03 VTa,Z,EU
4 K 5532/03 VTa,Z,EUSteuergericht09.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 5532/03 VTa,Z,EU — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-09
Aktenzeichen: 4 K 5532/03 VTa,Z,EU
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0209.4K5532.03VTA.Z.EU.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Steuerbescheid des Hauptzollamts vom 22. Oktober 2002 in Ge-stalt der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 6. Oktober 2003 wird insoweit aufgehoben, als darin mehr als 118.129,74 EUR Einfuhrabgaben festgesetzt worden sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3, der Beklagte zu 1/3.
Die Revision wird zugelassen.
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