Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-09, 4 K 5532/03 VTa,Z,EU

4 K 5532/03 VTa,Z,EUSteuergericht09.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 5532/03 VTa,Z,EU — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-09

Aktenzeichen: 4 K 5532/03 VTa,Z,EU

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0209.4K5532.03VTA.Z.EU.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Steuerbescheid des Hauptzollamts vom 22. Oktober 2002 in Ge-stalt der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 6. Oktober 2003 wird insoweit aufgehoben, als darin mehr als 118.129,74 EUR Einfuhrabgaben festgesetzt worden sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3, der Beklagte zu 1/3.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.