4 K 1218/03 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-23, 4 K 1218/03 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-23, 4 K 1218/03 Erb
4 K 1218/03 ErbSteuergericht23.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1218/03 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-23
Aktenzeichen: 4 K 1218/03 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0223.4K1218.03ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid des Beklagten vom 13. Februar 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Februar 2003 wird insoweit aufgehoben, als darin mehr als 1.457.849,61 EUR Erbschaftsteuer festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
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