4 V 410/05 A (VBi)•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-28, 4 V 410/05 A (VBi)
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-28, 4 V 410/05 A (VBi)
4 V 410/05 A (VBi)Steuergericht28.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 V 410/05 A (VBi) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-28
Aktenzeichen: 4 V 410/05 A (VBi)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0228.4V410.05A.VBI.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Biersteuerbescheids des Antragsgegners vom 9. Februar 2004 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. Dezember 2004 wird in Höhe von eines Teilbetrags von 2.587,91 EUR bis einen Monat nach Bekanntgabe einer die Instanz abschließenden Entscheidung über das Klageverfahren 4 K 183/05 VBi, längstens bis zur Bestandskraft des Bescheides aufgehoben.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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