14 K 5073/03 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-04-07, 14 K 5073/03 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-04-07, 14 K 5073/03 Kg
14 K 5073/03 KgSteuergericht07.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 5073/03 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-07
Aktenzeichen: 14 K 5073/03 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0407.14K5073.03KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 5. März 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom
- August 2003 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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