Finanzgericht Düsseldorf, 2005-04-07, 14 K 5073/03 Kg

14 K 5073/03 KgSteuergericht07.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 5073/03 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-07

Aktenzeichen: 14 K 5073/03 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0407.14K5073.03KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 5. März 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom

  1. August 2003 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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