1 K 597/02 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-05-13, 1 K 597/02 G
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-05-13, 1 K 597/02 G
1 K 597/02 GSteuergericht13.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 1 K 597/02 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-13
Aktenzeichen: 1 K 597/02 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0513.1K597.02G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Gewerbsteuermessbescheid 1996 vom 28.05.1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.01.2002 wird dahingehend abgeändert, dass der einheitliche Gewerbesteuermessbetrag auf 0.- EUR festgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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