17 K 6808/02 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-06-28, 17 K 6808/02 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-06-28, 17 K 6808/02 E
17 K 6808/02 ESteuergericht28.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 6808/02 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-28
Aktenzeichen: 17 K 6808/02 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0628.17K6808.02E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Der Ablehnungsbescheid vom 15.04.2002 und die Einspruchsentscheidung vom 06.11.2002 werden aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, die Einkommensteuerbescheide für 1995 vom 17.04.1996, 1996 vom 28.04.1997, 1997 vom 06.12.1999 und für 1998 vom 07.12.1999 dahingehend zu ändern, dass weitere Unterhaltszahlungen des Klägers in Höhe von 15.000 DM jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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