Finanzgericht Düsseldorf, 2005-06-29, 13 K 2622/03 E

13 K 2622/03 ESteuergericht29.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 2622/03 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-29

Aktenzeichen: 13 K 2622/03 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0629.13K2622.03E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2001 wird dahingehend geändert, dass weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 11.263,96 DM abgezogen werden.

Die Berechnung der Einkommensteuer 2001 wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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