18 K 3149/04 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-08-19, 18 K 3149/04 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-08-19, 18 K 3149/04 Kg
18 K 3149/04 KgSteuergericht19.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 18 K 3149/04 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-19
Aktenzeichen: 18 K 3149/04 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0819.18K3149.04KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 13. Februar 2004 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Mai 2004 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für seine Pflegetochter "T" ab April 2003 zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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