11 K 7141/01 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-09-15, 11 K 7141/01 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-09-15, 11 K 7141/01 F
11 K 7141/01 FSteuergericht15.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 7141/01 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-15
Aktenzeichen: 11 K 7141/01 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0915.11K7141.01F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 9. Januar 2004 über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 1999 wird insoweit abgeändert, als der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10 a des Gewerbesteuergesetzes auf 140.207,00 DM festgestellt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 71 %, der Beklagte zu 29 %.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.