Finanzgericht Düsseldorf, 2005-09-21, 4 K 2253/04 VSt

4 K 2253/04 VStSteuergericht21.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2253/04 VSt — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-21

Aktenzeichen: 4 K 2253/04 VSt

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0921.4K2253.04VST.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Unter Änderung des Steuerbescheids vom 18.06.2003 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.03.2004 wird die nachzuerhebende Stromsteuer auf 47.952 EUR (93.785,97 DM) herabgesetzt. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 92 % und der Beklagte zu 8 %.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.