4 K 2253/04 VSt•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-09-21, 4 K 2253/04 VSt
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-09-21, 4 K 2253/04 VSt
4 K 2253/04 VStSteuergericht21.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2253/04 VSt — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-21
Aktenzeichen: 4 K 2253/04 VSt
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0921.4K2253.04VST.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Unter Änderung des Steuerbescheids vom 18.06.2003 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.03.2004 wird die nachzuerhebende Stromsteuer auf 47.952 EUR (93.785,97 DM) herabgesetzt. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 92 % und der Beklagte zu 8 %.
Die Revision wird zugelassen.
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