5 K 5195/02 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-09-21, 5 K 5195/02 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-09-21, 5 K 5195/02 U
5 K 5195/02 USteuergericht21.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 5195/02 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-21
Aktenzeichen: 5 K 5195/02 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0921.5K5195.02U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 06.09.2002 und Abänderung des Umsatzsteuerbescheids 1995 vom 20.04.2001 wird die Umsatzsteuer 1995 auf ./. 786.663,70 DM (402.214,76 EUR) festgesetzt.
Die bis zum 20.09.2005 entstandenen Verfahrenskosten tragen die Klägerin zu 18% und der Beklagte zu 82%; die danach entstandenen Kosten trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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