4 K 4929/03 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-10-05, 4 K 4929/03 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-10-05, 4 K 4929/03 Erb
4 K 4929/03 ErbSteuergericht05.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4929/03 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-05
Aktenzeichen: 4 K 4929/03 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1005.4K4929.03ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Schenkungsteuerbescheid des Beklagten vom 3. Juni 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. August 2003 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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