Finanzgericht Düsseldorf, 2005-10-05, 4 K 5249/03 Erb

4 K 5249/03 ErbSteuergericht05.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 5249/03 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-05

Aktenzeichen: 4 K 5249/03 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1005.4K5249.03ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid des Beklagten vom 3. Juni 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. August 2003 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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