15 K 4806/02 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-10-20, 15 K 4806/02 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-10-20, 15 K 4806/02 F
15 K 4806/02 FSteuergericht20.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 4806/02 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-20
Aktenzeichen: 15 K 4806/02 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1020.15K4806.02F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Feststellungsbescheid 1994 vom 23.08.2001 wird dahingehend abgeändert, dass die Gewinnausschüttung seitens der "S-Limited Partnership" in Höhe von 229.160,00 EUR (= 448.198,00 DM) unter Anwendung des Progressionsvorbehalts steuerfrei gestellt wird.
Die Berechnung der festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.