Finanzgericht Düsseldorf, 2005-10-20, 15 K 4806/02 F

15 K 4806/02 FSteuergericht20.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 4806/02 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-20

Aktenzeichen: 15 K 4806/02 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1020.15K4806.02F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Feststellungsbescheid 1994 vom 23.08.2001 wird dahingehend abgeändert, dass die Gewinnausschüttung seitens der "S-Limited Partnership" in Höhe von 229.160,00 EUR (= 448.198,00 DM) unter Anwendung des Progressionsvorbehalts steuerfrei gestellt wird.

Die Berechnung der festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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