Finanzgericht Düsseldorf, 2005-10-20, 15 K 5087/03 E

15 K 5087/03 ESteuergericht20.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 5087/03 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-20

Aktenzeichen: 15 K 5087/03 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1020.15K5087.03E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2000 vom 24.04.2003 und 2001 vom 12.01.2004 werden dahingehend geändert, dass weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in 2000 in Höhe von 262.150,02 EUR (= 512.720,87 DM) und in 2001 in Höhe von 24.968,09 EUR (= 48.833,33 DM) berücksichtigt werden; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten

übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 8 v.H. und der Beklagte

zu 92 v.H.

Die Revision wird zugelassen.

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