15 K 5087/03 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-10-20, 15 K 5087/03 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-10-20, 15 K 5087/03 E
15 K 5087/03 ESteuergericht20.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 5087/03 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-20
Aktenzeichen: 15 K 5087/03 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1020.15K5087.03E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 2000 vom 24.04.2003 und 2001 vom 12.01.2004 werden dahingehend geändert, dass weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in 2000 in Höhe von 262.150,02 EUR (= 512.720,87 DM) und in 2001 in Höhe von 24.968,09 EUR (= 48.833,33 DM) berücksichtigt werden; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten
übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 8 v.H. und der Beklagte
zu 92 v.H.
Die Revision wird zugelassen.
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