Finanzgericht Düsseldorf, 2005-11-23, 7 K 6034/03 E

7 K 6034/03 ESteuergericht23.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 6034/03 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: 7 K 6034/03 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1123.7K6034.03E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 23.8.2002 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer unter Anwendung des § 34 EStG auf die vom Kläger erhaltene Abfindung herabgesetzt wird.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

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