Finanzgericht Düsseldorf, 2005-11-24, 12 K 6105/01 E

12 K 6105/01 ESteuergericht24.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 6105/01 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-24

Aktenzeichen: 12 K 6105/01 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1124.12K6105.01E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Bescheide zur Einkommensteuer 1993 und 1994 vom 20.7.2000 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.9.2001 werden wie folgt abgeändert:

Die Einkommensteuer wird für 1993 auf 1.745,04 EUR und für 1994 auf 0,00 EUR festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

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