12 K 6105/01 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-11-24, 12 K 6105/01 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-11-24, 12 K 6105/01 E
12 K 6105/01 ESteuergericht24.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 6105/01 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-24
Aktenzeichen: 12 K 6105/01 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1124.12K6105.01E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Bescheide zur Einkommensteuer 1993 und 1994 vom 20.7.2000 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.9.2001 werden wie folgt abgeändert:
Die Einkommensteuer wird für 1993 auf 1.745,04 EUR und für 1994 auf 0,00 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
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