12 K 6109/02 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-11-24, 12 K 6109/02 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-11-24, 12 K 6109/02 E
12 K 6109/02 ESteuergericht24.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 6109/02 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-24
Aktenzeichen: 12 K 6109/02 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1124.12K6109.02E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 14.10.2002 wird das Finanzamt verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid vom 28.11.2001 dahingehend zu ändern, dass die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb um 50.430 DM vermindert werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 18% und das Finanzamt zu 82% .
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