7 K 2342/04 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-12-07, 7 K 2342/04 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-12-07, 7 K 2342/04 E
7 K 2342/04 ESteuergericht07.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 2342/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-07
Aktenzeichen: 7 K 2342/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1207.7K2342.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Einkommensteuer in den Bescheiden vom 4.6.2002 in Form der Einspruchsentscheidung vom 17.3.2004 wird herabgesetzt, soweit für das WJ 1997/98 DM 407,00, für 1998/99 DM 417,00 und für 1999/2000 DM 385,00 als zusätzlicher Entnahmewert für die private Kfz-Nutzung angesetzt sind.
Die Berechnung wird auf den Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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