Finanzgericht Düsseldorf, 2005-12-14, 4 K 1812/04 Erb

4 K 1812/04 ErbSteuergericht14.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1812/04 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-14

Aktenzeichen: 4 K 1812/04 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:1214.4K1812.04ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 14. November 2002 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. Februar 2004 wird aufgehoben, soweit damit mehr als 338.500,79 EUR Steuer festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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