Finanzgericht Düsseldorf, 2006-06-01, 15 K 2167/04 E

15 K 2167/04 ESteuergericht01.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2167/04 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-01

Aktenzeichen: 15 K 2167/04 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0601.15K2167.04E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Einkommensteueränderungsbescheide 1999 und 2000 vom 30.10.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.03.2004 werden dahingehend geändert, dass der auf das Grundstück "L-Straße 1-3" entfallenden Entnahmegewinn außer Ansatz bleibt. Die Neuberechung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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