2 K 5194/03 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-06-21, 2 K 5194/03 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-06-21, 2 K 5194/03 F
2 K 5194/03 FSteuergericht21.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 2 K 5194/03 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-21
Aktenzeichen: 2 K 5194/03 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0621.2K5194.03F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 29.01.2003 den Feststellungsbescheid 2000 vom 14.10.2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.08.2003 dahingehend zu ändern, dass die den Gesellschaftern gesondert zuzurechnenden Gewinnanteile an der GbR mit folgenden Beträgen festgestellt werden:
Gesellschafter A: 44.013 DM (= 22.503,49 Euro)
Gesellschafter B: 20.013 DM (= 10.232,48 Euro).
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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