11 K 4646/04 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-08-14, 11 K 4646/04 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-08-14, 11 K 4646/04 F
11 K 4646/04 FSteuergericht14.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 4646/04 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-14
Aktenzeichen: 11 K 4646/04 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0814.11K4646.04F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Feststellungsbescheid für 1998 vom 9. Juli 2004 und die Feststellungsbescheide für 1999 und 2000, beide Bescheide vom 3. November 2003 und alle Bescheide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. Juli 2004, werden bezüglich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.