Finanzgericht Düsseldorf, 2006-09-19, 17 K 192/02 E

17 K 192/02 ESteuergericht19.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 192/02 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-19

Aktenzeichen: 17 K 192/02 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0919.17K192.02E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 12.12.2001 werden die Einkommensteuerbescheide 1997 bis 1999 vom 18.09.2001 dahingehend abgeändert, dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Grundstücks A anstelle der Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz auf das Gebäude von 25 v.H. solche von 40 v.H. sowie anstatt der linearen Abschreibung von 2 v.H. die Restwertabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz in Ansatz gebracht werden. Die Berechnung der Steuerfestsetzung wird auf den Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.