5 K 4729/02 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-09-21, 5 K 4729/02 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-09-21, 5 K 4729/02 U
5 K 4729/02 USteuergericht21.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 4729/02 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-21
Aktenzeichen: 5 K 4729/02 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0921.5K4729.02U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide der Jahre 1996 bis 2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.07.2002 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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