14 K 4922/05 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-10-19, 14 K 4922/05 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-10-19, 14 K 4922/05 Kg
14 K 4922/05 KgSteuergericht19.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 4922/05 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-19
Aktenzeichen: 14 K 4922/05 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1019.14K4922.05KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 16. September 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. November 2005 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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