12 K 4964/04 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-10-27, 12 K 4964/04 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-10-27, 12 K 4964/04 E
12 K 4964/04 ESteuergericht27.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 4964/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-27
Aktenzeichen: 12 K 4964/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1027.12K4964.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheids vom 13.12.2002 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.7.2004 wird die Einkommensteuer der Kläger für 2001 auf 2.282,92 EUR (= 4.465,00 DM) festgesetzt.
Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
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