18 V 3174/06 A(U)•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-10-27, 18 V 3174/06 A(U)
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-10-27, 18 V 3174/06 A(U)
18 V 3174/06 A(U)Steuergericht27.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 18 V 3174/06 A(U) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-27
Aktenzeichen: 18 V 3174/06 A(U)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1027.18V3174.06A.U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2004 vom 29.6.2006 sowie der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide für das 2. Quartal 2005 vom 23.6.2006 und für das 3. Quartal 2005 vom 30.6.2006 wird vorläufig bis einen Monat nach Ergehen der Einspruchsentscheidung in Höhe von 472,- EUR (Umsatzsteuer 2004), in Höhe von 728,31 (Umsatzsteuer 2. Quartal 2005) sowie in Höhe von 11.472,50 EUR (Umsatzsteuer 3. Quartal 2005) ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt 60%, der Antragsgegner 40% der Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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