Finanzgericht Düsseldorf, 2006-11-09, 5 K 3447/04 U

5 K 3447/04 USteuergericht09.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 3447/04 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-09

Aktenzeichen: 5 K 3447/04 U

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1109.5K3447.04U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 1998 vom 1.7.1999 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf "..." EUR (= "..." DM) herabgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens haben - soweit diese bis zum 18.3.2004 entstanden sind - der Kläger zu 27,1 v.H. und das beklagte Finanzamt zu 72,9 v.H. zu tragen. Die ab dem 19.4.2004 entstandenen Kosten hat das beklagte Finanzamt alleine zu tragen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Der Streitwert wird bis zum 18.3.2004 auf 2.311,- EUR (= 4.521,- DM) und ab dem 19.3.2004 auf 1.555,- EUR (= 3.041,- DM) festgesetzt.

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