5 K 1807/03 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-11-22, 5 K 1807/03 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-11-22, 5 K 1807/03 U
5 K 1807/03 USteuergericht22.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 1807/03 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-22
Aktenzeichen: 5 K 1807/03 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1122.5K1807.03U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids 2000 vom 26.03.2003 und Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 26.03.2003 wird die Umsatzsteuersteuer 2000 auf ./. 77.882,50 DM (./. 39.820,69 EUR) festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 25% und der Beklagte zu 75%.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.