10 K 4008/04 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-11-28, 10 K 4008/04 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-11-28, 10 K 4008/04 E
10 K 4008/04 ESteuergericht28.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 4008/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-28
Aktenzeichen: 10 K 4008/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1128.10K4008.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Änderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2003 vom 6.5.2004 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 18.6.2004 wird die Einkommensteuer auf EUR festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten wie folgt:
Die bis zur mündlichen Verhandlung am 28.11.2006 entstandenen Kosten tragen der Beklagte zu 65 v.H. und der Kläger zu 35 v.H.
Die nach Schluss der mündlichen Verhandlung entstandenen Kosten trägt der Beklagte in vollem Umfang.
Die Revision wird zugelassen.
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