Finanzgericht Düsseldorf, 2006-11-29, 4 K 6597/04 Z

4 K 6597/04 ZSteuergericht29.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 6597/04 Z — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-29

Aktenzeichen: 4 K 6597/04 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1129.4K6597.04Z.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihrer verbindlichen Zolltarifauskünfte vom 4. Juni 2004 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. November 2004 verpflichtet, den Venedig-Bildband mit den vier CD's in die Unterpos. 4901 99 00 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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