7 K 1396/05 EZ•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-11-30, 7 K 1396/05 EZ
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-11-30, 7 K 1396/05 EZ
7 K 1396/05 EZSteuergericht30.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 1396/05 EZ — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-30
Aktenzeichen: 7 K 1396/05 EZ
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1130.7K1396.05EZ.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 10.8.2004 und der Einspruchsentscheidung vom 4.4.2005 verpflichtet, die Eigenheimzulage ab dem Kalenderjahr 2004 unter Berücksichtigung von anteilig wie erklärt anzusetzenden zusätzlichen Anschaffungskosten in Höhe von 221.000 DM als Bemessungsgrundlage festzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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