18 V 4332/06 A(U)•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-12-06, 18 V 4332/06 A(U)
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-12-06, 18 V 4332/06 A(U)
18 V 4332/06 A(U)Steuergericht06.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 18 V 4332/06 A(U) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-06
Aktenzeichen: 18 V 4332/06 A(U)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1206.18V4332.06A.U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Der Beschluss vom 27.10.2006 in dem Verfahren 18 V 3174/06 A(U) wird dahin abgeändert, dass die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2004 vom 29.6.2006, der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide für das erste und zwei Quartal 2005 vom 23.6.2006 sowie des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides für das dritte Quartal 2005 vom 30.6.2005 bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ausgesetzt wird.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.