18 K 2707/05 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-12-08, 18 K 2707/05 AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-12-08, 18 K 2707/05 AO
18 K 2707/05 AOSteuergericht08.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 18 K 2707/05 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-08
Aktenzeichen: 18 K 2707/05 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1208.18K2707.05AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Der Abrechungsbescheid zur Einkommensteuer 2002 vom 19. Januar 2005 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juni 2005 wird abgeändert: es wird festgestellt, dass die vom Finanzamt erklärte Aufrechnung unwirksam war und dass dem Kläger ein Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt in Höhe von 31,21 EUR zusteht.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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