5 K 3220/04 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-01-17, 5 K 3220/04 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-01-17, 5 K 3220/04 U
5 K 3220/04 USteuergericht17.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 3220/04 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-17
Aktenzeichen: 5 K 3220/04 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0117.5K3220.04U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Abänderung der Umsatzsteuerbescheide 2000 und 2001 jeweils vom 04.02.2003 und Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 18.05.2004 wird die Umsatzsteuer 2000 auf ./.59.211,70 DM (./.30.274,46 EUR) und 2001 auf ./.16.697,87 DM (./.8.537,49 EUR) festgesetzt.
Die bis einschließlich 16.01.2007 entstandenen Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 20% und der Beklagte zu 80%. Die danach entstandenen Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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