Finanzgericht Düsseldorf, 2007-01-23, 10 K 2661/04 Kg

10 K 2661/04 KgSteuergericht23.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 2661/04 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-23

Aktenzeichen: 10 K 2661/04 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0123.10K2661.04KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 8. April 2004 und Änderung des Bescheides vom 4. August 2003 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld für die Kinder "A", "B" und "C" für die Zeit von Januar 2003 bis Juni 2003 festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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