14 K 5102/05 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-02-08, 14 K 5102/05 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-02-08, 14 K 5102/05 Kg
14 K 5102/05 KgSteuergericht08.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 5102/05 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 14 K 5102/05 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0208.14K5102.05KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 28. November 2002 und der Einspruchsentscheidung vom 2. November 2005 wird der Beklagte verpflichtet, den Kindergeldantrag des Klägers für seine Tochter Sarah unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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