11 K 3170/05 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-02-12, 11 K 3170/05 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-02-12, 11 K 3170/05 E
11 K 3170/05 ESteuergericht12.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 3170/05 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-12
Aktenzeichen: 11 K 3170/05 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0212.11K3170.05E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 17. September 2004 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Juli 2005 wird insoweit geändert, als bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit Werbungskosten für das Arbeitszimmer in Höhe von 1.271 EUR statt in Höhe von 1.250 EUR berücksichtigt werden; im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.
Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreites.
Die Revision wird zugelassen.
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