Finanzgericht Düsseldorf, 2007-02-15, 16 V 4691/06 A(E,U,F)

16 V 4691/06 A(E,U,F)Steuergericht15.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 16 V 4691/06 A(E,U,F) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-15

Aktenzeichen: 16 V 4691/06 A(E,U,F)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0215.16V4691.06A.E.U.F.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid für 2003 wird in Höhe von 1.889,28 EUR, der Umsatzsteuerbescheid für 2004 wird in Höhe von 8.683,41 EUR und der Einkommensteuerbescheid 2004 wird, soweit sich durch einen um 42.000 EUR verringerten Ansatz des Gewinnes aus Gewerbebetrieb bei gleichzeitiger dementsprechender Anpassung der Gewerbesteuerrückstellung eine geringere Einkommensteuer ergibt -sämtliche Bescheide vom 21.9.2006 - bis zur Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung von der Vollziehung ausgesetzt.

Sollte eine Einspruchsentscheidung nicht ergehen, endet die Aussetzung der Vollziehung einem Monat nach Ergehen einer das erstinstanzliche Klageverfahren 16 K 4689/06 E,U,F abschließenden Entscheidung.

Die Berechnung der auszusetzenden Einkommensteuer 2004 wird dem Antragsgegner übertragen (entsprechend § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).

Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

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