7 K 5172/04 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-02-28, 7 K 5172/04 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-02-28, 7 K 5172/04 E
7 K 5172/04 ESteuergericht28.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 5172/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: 7 K 5172/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0228.7K5172.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2003 vom 15. Februar 2006 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb an der Firma A Handels OHG für das Wirtschaftsjahr 1. März 2003 bis 29. Februar 2004, welche aufgrund der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2004 auf den Kläger entfallen, bei der Bemessung der Höhe der Einkommensteuer 2003 nicht zu berücksichtigen sind. Die Berechnung der Einkommensteuer 2003 wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.