Finanzgericht Düsseldorf, 2007-03-08, 15 K 2092/00 K,F

15 K 2092/00 K,FSteuergericht08.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2092/00 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-08

Aktenzeichen: 15 K 2092/00 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0308.15K2092.00K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid 1996 vom 10.08.1999 wird dahingehend geändert, dass die Körperschaftsteuer unter Berücksichtigung eines Steuersatzes von 31,75 v.H. festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Körperschaftsteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen bis zum 07.03.2007 die Klägerin zu 15 v.H. und der Beklagte zu 85 v.H. Anschließend trägt der Beklagte die Kosten allein.

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